Fraßschäden durch blattfressende Insekten an Eichen in Rheinland-Pfalz
Der Wald in Rheinland-Pfalz besteht zu einem großen Teil aus Mischwäldern. Da über 42 % der Landesfläche von Wald bedeckt sind, gilt Rheinland-Pfalz als das relativ waldreichste Bundesland. Die Buche ist mit knapp 22 % die häufigste Baumart gefolgt von Eiche, Fichte und Kiefer. Mit einem Eichenanteil von über 20 % ist Rheinland-Pfalz zudem das eichenreichste Bundesland. Daraus lässt sich bereits erahnen, dass die Wälder einen hohen Laubbaumanteil haben – fast 60 %. Nicht zuletzt durch eine naturnahe Waldwirtschaft nähert sich der Wald wieder der potentiell natürlichen Vegetation an, ursprünglich wuchsen in Rheinland-Pfalz nämlich Buchen-Eichen-Mischwälder und Buchenwälder.
Wo sind die Eichen in Rheinland-Pfalz besonders von blattfressenden Insekten betroffen?
Die Eichenschadgesellschaft fasst diverse phyllophage Schmetterlingsarten und ihre Raupen zusammen, ein Komplex aus frühfessenden und spätfressenden Arten. Die frühfressenden Arten – Grüner Eichenwickler (Tortrix viridana), Großer und Kleiner Frostspanner (Erannis defolaria und Operophthera brumata) – fressen bereits an den gerade aufgehenden Knospen. Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) und der Schwammspinner (Lymantria dispar) zählen zu den spätfressenden Arten, deren Fraß sich bis auf die bereits gebildeten Ersatztriebe ausdehnen kann. In den letzten gut 15 Jahren traten Fraßschäden durch die Eichenfraßgesellschaft vor allem in der Oberrheinebene auf. Auch in Rheinland-Pfalz tritt in den vergangenen Jahren der Eichenprozessionsspinner gerade in warmen Bereichen der Flusstäler Rhein, Mosel und Nahe verstärkt auf.
Wann war der Insektenfraß besonders intensiv?
Die Erfassung von Schädlingsvorkommen oder zum Beispiel Kahlfraßereignissen erfolgt zunächst über das Waldschutzmeldewesen. Die Fraßintensität wird hier in drei verschiedenen Schadgraden gemeldet, wobei unterschieden wird, ob ein Gesundheitsrisiko besteht, wirtschaftlich fühlbare oder bestandesbedrohende Schäden entstehen. Für ein vorliegendes Gesundheitsrisiko, etwa durch den Eichenprozessionsspinner, wird der Schadgrad 0 gemeldet. Schadgrad 2 wird gemeldet, wenn eine deutliche Schwächung der Vitalität des Bestandes erwartet wird. Und bei einer nicht anzunehmenden Erreichung der eigentlichen Bewirtschaftungsziele wird Schadgrad 3 gemeldet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Hauptbaumart flächig stark geschädigt ist und ein Absterben der Bäume wahrscheinlich oder schon eingetreten ist. Während in den letzten Jahren die Meldungen des Eichenprozessionsspinners dominieren, konnten in den Jahren 2005-2007 vor allem Fraßereignisse durch die Frostspannerarten beobachtet werden. Ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln per Hubschrauberausbringung fand nach Kenntnis der FVA im betrachteten Zeitraum nicht statt.
Weitere Informationen
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- Waldzustandsbericht 2022
Ansprechpartner zum Thema Waldschutz in Rheinland-Pfalz
Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF)
Hauptstr. 16
67705 Trippstadt
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